Anwalt für Reiserecht in Hamburg

Reiserecht

Wenn einer eine Reise macht, kann er etwas erzählen…

Schadensersatz und Minderung

Wenn Sie nicht nur Gutes von Ihrer Reise zu berichten haben, prüfen wir mit unserer langjährigen Erfahrung Ihre Ansprüche auf Reisepreisminderung und/oder Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter oder anderen Dienstleistern und setzen diese konsequent durch.

Ein Reisemangel kann z. B. vorliegen, wenn Ihnen ein anderes Hotel als das gebuchte zugewiesen wurde oder das Hotel in Lage, Kategorie, Qualität und Ausstattung nicht der Beschreibung des Reiseveranstalters entsprochen hat.

Auch als Gast auf einer Kreuzfahrt stehen Ihnen womöglich Ansprüche zu, wenn die Reise nicht vertragsgemäß durchgeführt wurde. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die Reise mit einem anderen Schiff als dem gebuchten durchgeführt wurde oder das Schiff eine andere Route als geplant genommen hat. Auch wenn die Reise vorzeitig beendet wurde oder außerplanmäßig verlängert wurde, können Ihnen Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Reederei zustehen.

Fluggastrechte

Ihr Flug war verspätet oder wurde gestrichen? Dann steht Ihnen gegenüber der Fluggesellschaft möglicherweise ein Anspruch auf Entschädigung bis zu einer Höhe von € 600,00 pro Person zu. Wir prüfen Ihre Ansprüche nach der EU-Verordnung 261/2004 auf Ausgleichszahlung und setzen diese durch. Auch wenn Gepäck verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Konnten Sie die gebuchte Reise überhaupt nicht antreten, kommt unter Umständen die Reiserücktrittskostenversicherung für den Schaden auf. Auch hier übernehmen wir gerne die Korrespondenz für Sie und setzen Ihre Ansprüche aus der Versicherung durch.

In einem ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten und stimmen die weitere Vorgehensweise Schritt für Schritt mit Ihnen ab.

Es gilt jedoch, nach Beendigung der Reise schnell zu handeln, da bestimmte Ansprüche innerhalb der Frist von einem Monat nach der planmäßigen Beendigung geltend gemacht werden müssen. Deshalb stehen wir Ihnen jederzeit, auch kurzfristig, für einen Termin zu Verfügung.