Anwalt für Erbrecht in Hamburg

Nutzen Sie unsere Erfahrung – Beratung bevor es zu spät ist.

Erben führt leicht zum Streit. Dies lässt sich vermeiden, wenn Sie sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. Nutzen Sie daher unsere langjährige Erfahrung. Wir unterstützen Sie und beraten Sie über die verschiedenen Arten der Testamente, Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament der Ehegatten, Berliner Testament oder sorgen Sie mit der vorweggenommenen Erbfolge schon zu Lebzeiten vor. Oder Sie wünschen, dass zunächst jemand als Vorerbe ihr Vermögen erhält und später ein anderer, z.B. die Kinder oder Neffen als Nacherbe oder die Kinder eines Freundes als Ersatzerben oder Schlusserben Ihr Vermögen erhalten.

Wir beraten Sie zu dem Thema gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, Änderung eines Testaments, Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht, der Einrichtung eines Vermächtnisses, wenn Sie einige Gegenstände oder Vermögenswerte übertragen möchten. Sie erklären uns Ihren Wunsch und wir setzen es juristisch um.

Ihr Anspruch – möglichst kein Streit

In dem traurigen Fall, dass der Erbfall bereits eingetreten ist, unterstützen wir Sie und helfen Ihnen, den Nachlass zu bestimmen und helfen Ihnen durch Gutachten bei der Wertermittlung, ein Nachlassverzeichnis aufzustellen, Ihren Erbteil zu ermitteln. Wir führen die Gespräche mit den Miterben um die Erbengemeinschaft möglichst friedlich auseinander zu setzen. Wir erklären Ihnen die Erbfolge, erörtern mit Ihnen die Auslegung des Testaments, unterstützen Sie bei der Beantragung eines Erbscheins und setzen Ihre Ansprüche aus dem Pflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch oder als Erbe durch.

Testamente, Einzeltestament, Ehegattentestament

Ihr Testament enthält Ihren letzten Wunsch. Es kann persönlich geschrieben sein, aber bedarf bestimmten Formvorschriften. Wir unterstützen Sie und sorgen dafür, dass Ihr Testament wirksam das bestimmt, was Sie wünschen. Ein Testament muss vor allem von den Erben gefunden werden. Wir sorgen dafür, dass Ihr Testament beim Notar, beim Nachlassgericht oder bei dem von Ihnen bestimmten Erben liegt.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung hilft Ihnen persönlich ein würdevolles Leben zu Ende führen zu können, ohne die letzte Zeit anonym an Maschinen angeschlossen zu sein, ohne die Hoffnung zu haben, wieder ein normales Leben führen zu können. Wir erörtern mit Ihnen nach der neusten Rechtsprechung die Formulierung einer Patientenverfügung und erklären Ihnen die Bedeutung und Ihre Fragen. Gern berücksichtigen wir bei der Formulierung Ihrer Patientenverfügung Ihren persönlichen Wünsche und Vorstellungen.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine oder mehrere Ihnen nahe stehende Personen, für Sie die täglichen wirtschaftlichen Geschäfte (z.B. Geldverkehr, Bank, Kündigungen, Verträge, Steuersachen, Miete) und Entscheidungen über ärztliche Behandlungen und und Auskünfte über solche zu erhalten, falls Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt dazu in der Lage sind.

Die von Ihnen betraute Person kann z. B. Ihre Überweisungen ausführen und Ihr Geld für den täglichen Bedarf bei der Bank abheben. Durch die Vorsorgevollmacht sind Sie für die täglichen Geschäfte des Lebens abgesichert, dass diese weiterhin erledigt werden, auch wenn Sie einmal dazu nicht in der Lage sein sollten. Wir besprechen mit Ihnen die Bedeutung und den Umfang einer solchen Vollmacht, den Sie persönlich festlegen können.

Demenz der Eltern

Leider wird durch die steigende Lebenserwartung der Fall immer häufiger, dass Eltern im Alter dement werden und sich Personen anvertrauen, die sich dann das Vermögen erschleichen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, dann helfen wir Ihnen, dieses zu verhindern oder solche Verfügungen wieder zu beseitigen.