Anwalt für Familienrecht in Hamburg

„Eine Liebe kommt lautlos, aber verabschiedet sich mit viel Lärm.“

Genau dem wollen wir entgegenwirken. Die Statistik zeigt leider, dass jede zweite Ehe durch Scheidung endet. Wir regeln Ihre Trennung von A bis Z.

Wir vertreten dazu die Auffassung, dass die Eheleute auch die Verantwortung in der Trennung haben, dafür Sorge zu tragen, dass jeder nach der Ehe wieder sein eigenes Leben fortsetzen kann.

Deshalb liegt es uns daran alle gegenseitigen Ansprüche zu regeln ohne einen Rosenkrieg zu provozieren, damit die Kosten nicht ausufern und Sie und die Kinder möglichst wenig leiden.

Wir beraten Sie daher sowohl vor der Ehe über das Recht, das mit einer Eheschließung verbunden ist und wie Sie Ihre Rechte durch Eheverträge gestalten können, als auch im Falle einer gescheiterten Beziehung, der Trennung und Scheidung.

Im Rahmen einer Erstberatung (Familienrecht, Erstberatung), geben wir Ihnen einen rechtlichen Überblick Ihrer Rechte, damit Sie wissen was zu tun ist, wie Sie sich verhalten sollten und was auf Sie zukommt.

Wir besprechen den Scheidungsantrag, z.B. welches Gericht zuständig ist, wann er gestellt werden kann, ob Sie nur einen Anwalt brauchen und reichen Ihre Scheidung beim Familiengericht ein.

Wir erläutern und berechnen Ihnen den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich, den Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und beraten Sie in Fragen des Güterstandes, des gesetzlichen Erbrechts unter Eheleuten und auch z. B. zur Verpflichtung zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.

Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung, bereiten die notariellen Vereinbarungen bis zur Unterschrift vor, stimmen den Notartermin ab, so dass eine Scheidung vor Gericht dann meist weniger als 15 Minuten dauert.

Zugewinnausgleich

Der Anspruch ist der Ausgleich bei der Scheidung, der während der Ehe unterschiedlich erwirtschafteten Vermögen der Ehepartner. Für die meisten Ehen gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung mit Zugewinnausgleich, so dass wir Sie beraten, wie Sie den gesetzlichen Güterstand beenden, die Zugewinnausgleichsansprüche berechnen und wie sie bereits vor der Scheidung die Ausgleichsansprüche regeln können. Wir sorgen für Rechtssicherheit.

Versorgungsausgleich / Rentenansprüche

Während der Ehe sammeln die Partner unterschiedlich Punkte bei der Rentenversicherung, die grundsätzlich bei Beendigung der Ehe ausgeglichen werden, so dass wir Ihnen den Versorgungsausgleich erklären und die Möglichkeiten erläutern, diesen zu regeln.

Erbrecht unter Eheleuten

Der Ehepartner ist nicht nur gesetzlicher Erbe, sondern ist auch pflichtteilsberechtigt. Er hat einen erbrechtlichen Anspruch auf Zugewinnausgleich, den er pauschal geltend machen kann. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten, die hier zur Regelung bestehen.

Kinder- und Ehegattenunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht

Wir berechnen Ihnen die Ehegattenunterhaltsansprüche, den nachehelichen Ehegattenunterhalt, den Trennungsunterhalt und die Kindesunterhaltsansprüche nach Düsseldorfer Tabelle.
Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten des Umgangsrechts, des gemeinsamen oder alleinigen Sorgerechts nach der aktuellen Rechtsprechung.