Anwalt für Grundstücks- und Eigentumsrecht (Immobilienrecht) in Hamburg

Grundstücksrecht

„My home is my castle“

Sie erwerben oder Sie verkaufen eine Wohnung, ein Haus, ein Zinshaus oder ein Grundstück und erhalten vom Notar einen Notarvertrag. Aber weder der Notar, noch ein Makler, werden allein in Ihrem Interesse beraten.

Wir bereiten Ihren Vertrag vor oder erläutern Ihnen die Bedeutung der Vertragsklauseln. Wir beraten Sie, was im Vertrag nicht geregelt ist, aber sinnvollerweise zusätzlich geregelt sein sollte. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen im Vertrag berücksichtigt sind. Wir beraten Sie über alle vertraglichen Feinheiten, die für Sie als Verkäufer oder Käufer wichtig sind.

Wir besprechen mit Ihnen z. B. die Kaufpreisfälligkeit, eventuelle Anzahlungen, die Übergabe und beraten Sie, wenn das Grundstück mit Rechten Dritter belastet ist.

„Denn wir wollen, dass Sie wissen, was Sie als Verkäufer liefern müssen oder als Käufern erhalten werden.“

Wir beraten Sie, wenn Sie ein vermietetes Objekt kaufen oder verkaufen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Wohnflächenberechnung und eventueller Vorkaufsrechte Dritter.

Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten des Erwerbs als Alleineigentümer, als Miteigentümer oder als BGB-Gesellschaft.

Hinsichtlich der Gewährleistungsrechte setzen wir Ihre Rechte trotz Gewährleistungsausschluss durch, wenn Ihnen ein Mangel verschwiegen wurde, obwohl der Verkäufer den Mangel kannte (Arglist).

Bevor Sie kaufen, unterstützen wir Sie auch bei der Begutachtung des Objektes durch die Vermittlung von Sachverständigen, damit Sie nicht im Nachhinein überrascht sind, dass das Objekt nicht Ihren Vorstellungen entspricht.

In Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) erläutern wir Ihnen Begriffe, wie Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, erklären Ihnen die Bedeutung einer Teilungserklärung und informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten.

Wir unterstützen Sie bei Eingaben in der Eigentümerversammlung oder fechten Beschlüsse der Eigentümerversammlung an, wenn der Beschluss rechtswidrig ist und schließlich auch, wenn es Ärger mit dem Nachbarn gibt.