Corona – Auswirkungen im Arbeitsrecht, Reiserecht und Mietrecht

 

 

 

 

Corona wirbelt die Welt durcheinander. Die Drohung mit dem Tod, die Zahlen in Italien, Spanien und Frankreich, die steigenden Infektionszahlen, die sich widersprechenden Aussagen der Virologen, all das sorgt für komplette Panik und immer mehr rechtliche Probleme.

Durch Zwangsschließungen und Quarantäne mehren sich die rechtlichen Fragen im

 

          Mietrecht, Arbeitsrecht und Reiserecht.

 

Miete, Geschäft, Laden

Muss ich Miete zahlen, obwohl mein Laden geschlossen ist?

Die Rechtslage ist noch ungeklärt, aber wir vertreten die nachvollziehbare Auffassung, wenn Sie Ladenmieter sind, haben Sie Verkaufsflächen zum Kundenverkehr gemietet und diese kann Ihnen der Vermieter zurzeit nicht zum vereinbarten Vertragszweck zur Verfügung stellen. Deshalb erfüllt er nicht seinen Part am Vertrag und Sie haben ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete.

Arbeitsrecht, Kurzarbeit, Urlaub

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Gehalt, Gehaltsfortzahlung, wenn er in Quarantäne ist?

Muss der Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen?

Besteht der Anspruch auf Gehaltszahlung, wenn der Betrieb, der Laden, das Geschäft geschlossen ist?

Ist eine Kündigung bei Krankheit rechtens?

Muss ich meinen Urlaub in Anspruch nehmen?

Geht das Arbeitsverhältnis in der Probezeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über, wenn die Probezeit während des Schließung des Betriebes oder der Quarantäne endet?

Reiserecht, Hotelkosten, Flugkosten

Erhalte ich meine bereits bezahlten Reisekosten, Flugkosten, Hotelkosten, Kosten der Ferienwohnung zurück?


Wir beraten, wie Sie die Entscheidungen der Politiker zu Corona umsetzen.

Im Wesentlichen wird sich fragen: Wer zahlt was?

Wir beraten Sie am Telefon, per Mail, per Fax oder auch persönlich. Wir tragen Masken, wenn Sie es wünschen, waschen uns oft die Hände, desinfizieren, wir halten Abstand und empfangen Sie in Räumen, die wir extra dafür ausgestattet haben.