Mietvertrag für Wohnungen als Gewerbe
Wir haben die Urteile erstritten, die auch Sie brauchen.
Gewerbemietvertrag statt Wohnraummietvertrag
Es existieren in Hamburg Mietverträge für Wohnraum, die als Gewerbemietverträge abgeschlossen werden. Der Grund hierfür ist ausschließlich, dass der Vermieter versucht, den gesetzlichen Schutz der Mieter auszuhebeln. Wir kämpfen für die Mieter und haben Erfolg, dass der
Mieterschutz vor Hamburger Gerichten
wieder hergestellt ist.
Das Hamburger Landgericht hat in unseren Urteilen die Taktik der Vermieter durchschaut und lässt derartige Gewerbemietverträge nicht durchgehen. Nach der Hamburger Rechtsprechung ist alles rechtswidrig oder sogar nichtig, was die Rechte von Mieter auf diese Weise unzulässig einschränkt. Das Hamburger Landgericht wendet daher auch in unseren aktuellen Fällen das Recht für Wohnraum an.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass sämtliche, den Mieter benachteiligende Regelungen keine Geltung haben und stattdessen das Mietrecht für Wohnraum gilt. Mieter bekommen ihr Geld zurück. Geld für überzahlte Mieten (Mietwucher), Kautionen (Darlehen), Einbauküchen und Reparaturen.