Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg

Verkehrsrecht

Erfahrene Spezialisten im Verkehrsrecht

– Ihr Recht auch für Oldtimer

Es gibt wohl keinen Unfall, Verkehrsunfall, Autounfall, Motorradunfall, Fahrradunfall, keine Situation, die wir noch nicht vertreten haben. Wir vertreten Leasinggesellschaften, Gewerbliche Fuhrparks, Kuriere, Speditionen, Menschen, die häufig oder selten fahren, ob mit Auto, Lkw oder Fahrrad und natürlich auch Fußgänger oder auch Personen, die im öffentlichen Nahverkehr (Bus, Bahn) verletzt wurden. Wir setzen Ihre Schadensersatzansprüche, wie Fahrzeugschaden, Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Kostenpauschale, Arztkosten, Arzneimittelkosten durch.

Wir wissen, wie wichtig Ihre Fahrerlaubnis, Ihr Führerschein in der heutigen Zeit der Mobilität ist und unternehmen alles was möglich ist, um Ihnen Ihre Fahrerlaubnis (Führerschein) zu erhalten und Punkte zu vermeiden.

Wir legen nicht nur erforderliche Rechtsmittel gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit (Verwarnungen, Bußgeldbescheid, Anordnung der Führerscheinstelle) z.B wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, zu geringer Abstand

oder

einer Verkehrsstraftat ein, wie z.B. § 142 StGB, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Trunkenheitsfahrt, sondern führen zusätzlich den persönlichen Kontakt mit dem Gericht, den Richtern, den Staatsanwälten, der Behörde, der Polizei und der Führerscheinstelle.

Denn alle Fälle sind speziell und bedürfen daher einer besonders sorgfältigen Bearbeitung und Prüfung. Denn es ist sehr wichtig, dass die Gesamtumstände so richtig und verständlich dargestellt werden, um für Sie alle Chancen zu wahren und den größten Erfolg zu erzielen.

Deshalb empfehlen wir, sich erst nach unserer anwaltlichen Beratung, Erstberatung, zu der Sache zu äußern oder dann uns zu beauftragen.

Bußgeldbescheid

Mit der Zustellung des Bußgeldbescheides beginnt die Frist, um rechtzeitig ein Rechtsmittel einzulegen und damit seine Wirkung (Rechtskraft) vorerst aufzuheben. Nur bei Beachtung der Frist ist es überhaupt möglich, den Bußgeldbescheid anzugreifen. Der Bußgeldbescheid ist auch nicht sofort rechtskräftig, sondern erst nach Ablauf der Frist und soweit kein Rechtsmittel eingelegt wurde. Deshalb sollten Sie auch noch keine Zahlung leisten. Ein Bußgeldbescheid kann aus vielen Gründen fehlerhaft und daher rechtswidrig sein. Wir fordern daher zunächst die Ermittlungsakte, Akte an, um danach den Vorwurf zu prüfen und mit Ihnen zu besprechen.

Fahrverbot

Auch ein Fahrverbot wird erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam. Ein Fahrverbot droht bei einer höheren Geschwindigkeitsüberschreitung, bei einem Rotlichtverstoß oder bei einer wiederholten Geschwindigkeitsübertretung. Wir prüfen, ob das Fahrverbot unzumutbar ist und verhandeln mit der Behörde, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, ob aus bestimmten Gründen in Ihrem persönlichen Fall von der Auferlegung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann.

Führerschein

Der Verlust des Führerscheins wegen einer Trunkenheitsfahrt oder dem Konsum von Drogen (THC) hat oft einschneidende Folgen, da die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oft von einem erfolgreichem Abschluss einer medizinischen Prüfungsuntersuchung (MPU) abhängig ist. Wir klären daher sofort, ob die Beschlagnahme des Führerscheins rechtwidrig erfolgte und legen die entsprechenden Rechtsmittel (Beschwerde) ein und beraten Sie bei der Beauftragung von Gutachten. Wir wissen, wie wichtig Ihnen Ihre Fahrerlaubnis ist und setzen uns daher nicht nur bei der Behörde, sondern auch bei Staatsanwaltschaft, beim Gericht und der Führerscheinstelle auch durch persönliche Gespräche ein.

Unfallregulierung

Unsere Kanzlei stellt auf der Internetseite ein Formular zur Verfügung, welches wir raten, regelmäßig im Handschuhfach aufzubewahren. Dies hilft in einer schwierigen Unfallsituation einen kühlen Kopf zu bewahren und die wichtigsten Daten zu notieren, damit wir Ihre Ansprüche (Fahrzeugschaden, Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden) schnellstmöglich im Inland und Ausland durchsetzen können. Wir sorgen dafür, dass ein Gutachter den Schaden begutachtet und begleiten Sie bei der Schadensregulierung.

Schmerzensgeld

Als Unfallgeschädigter haben Sie für Ihre Verletzungen Anspruch auf Schmerzensgeld. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Verletzung rechtzeitig durch Ärzte diagnostiziert wird, deren Folgen dargelegt werden und auch Fotos zur Verfügung stehen. Je besser Ihre Verletzung dargelegt werden kann, desto höher ist Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld.

Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Lohnfortzahlung

Sollten Sie aufgrund des Unfalls Ihre berufliche Tätigkeit nicht ausüben können, während Ihr Arbeitgeber aber zur Lohnfortzahlung verpflichtet bleibt, so vertreten wir auch Ihren Arbeitgeber gegen den Unfallgegner, damit er den an Sie gezahlten Lohn als Schaden zurückerhält.