
Eine Trunkenheitsfahrt, ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder dem Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto, Motorrad, Elektroroller oder auch mit dem Fahrrad, Missachtung eines Rotlichts, Fahren eines Rennens, hat meist den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Neben einer empfindlichen Geldstrafe und einer Eintragung von Punkten, droht neben dem Entzug, auch eine zeitliche Sperre oder MPU (Medizinisch, psychologische Untersuchung) bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Deshalb ist schnelles und effektives Handeln durch uns Rechtsanwälte unverzichtbar.
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a Strafprozessordnung ist oft nicht rechtmäßig. Messungen sind oft fehlerhaft. Behauptungen eines Schadens nicht richtig, weil der Kratzer schon vorher bestand. Es fehlt oft an der Kausalität. Angaben zum Schaden sind übertrieben. Schäden werden nicht behoben. Wir fordern die Akte an und besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten.
Auf Ihre gute Verteidigung dürfen Sie nicht verzichten.
Wir begleiten Sie im Verfahren bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.