Ordentliche und außerordentliche Kündigung im Arbeitrecht, Ihr Anwalt in der Nähe

Die Zeiten sind schnelllebig. Start Ups schießen aus dem Boden, zahlen gute Gehälter, aber meist nicht lange.

Aber auch ein Start up muss sich refinanzieren. Wer nach spätestens 3 Jahren nicht absehen kann, dass er noch keine schwarze Zahlen schreiben wird, wird Kosten sparen und Personal abbauen müssen. Dann werden Kündigungsgründe gesucht, weil der

Kündigungsschutz meist keine ordentliche Kündigung

zulässt bzw. eine solche Kündigung wegen der

Nichtbeachtung der Sozialauswahl

in vielen Fällen unwirksam ist. Der Arbeitgeber möchte nämlich nicht diejenigen kündigen, die er kündigen darf. Er möchte vielmehr diejenigen kündigen, die seinen Ansprüchen,  aus welchen Gründen auch immer, nicht genügen. Das können auch persönliche Motive sein. Oft geht eine Mobbing Situation vorher. Aber genau diese persönlichen Gedanken als Kündigungsgrund verhindert das

Kündigungsschutzgesetz.

Um dennoch kündigen zu können, werden erfahrungsgemäß sogar oft außerordentliche, ja sogar

fristlose Kündigungen mit gleichzeitiger Freistellung

ausgesprochen. Das ist unfair, aber führt beim Arbeitnehmer zu deutlich mehr Druck und erhöht die Stresssituation, weil der Gekündigte sofort ohne Geld dasteht. Das Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter) wird bei außerordentlichen, verhaltensbedingten Kündigungen eine Sperrfrist für den Bezug von Leistungen, Arbeitslosengeld anordnen. In diesem Fall zahlt weder der Arbeitgeber, noch der Staat als Arbeitsamt und der

Arbeitnehmer muss sogar seine Beiträge zur Krankenversicherung

vollständig selbst zahlen.

Deshalb ist ein Rechtsanwalt wichtig. Denn allen Arbeitnehmern, natürlich auch Arbeitnehmerinnen, die eine Kündigung erhalten oder erhalten werden, ist deshalb dringend zu raten, sich sofort an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

Nach Erhalt der Kündigung laufen auch

Fristen, so dass Sie bei uns sofort einen Termin, Tel. 0403096600,

bekommen. Wir sind  mit unseren Kanzleien in Ihrer Nähe, entweder in der Mönckebergstraße am Rathaus oder in Fuhlsbüttel direkt gegenüber vom U-Bahnhof.

Danach nehmen wir Gespräche auf und verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber nach Ihren Wünschen über eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder eine hohe Abfindung, eine bezahlte Freistellung und natürlich auch über ein gutes/sehr gutes Zeugnis.