Neuer Job trotz altem Job, Fristlose Kündigung

Neuer Job während der Freistellung

Ihr alter Job ist gekündigt und Sie haben sich mit Ihrem alten Arbeitgeber auch geeinigt und sind für den Rest der Kündigung freigestellt. Ihr neuer Arbeitgeber möchte Sie jedoch möglichst sofort beschäftigen, so dass das neue Arbeitsverhältnis bereits beginnt, obwohl das alte Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist.

Sie könnten eine außerordentliche, fristlose Kündigung Ihres alten Arbeitgebers erhalten.

Gegen die fristlose außerordentliche Kündigung sollten Sie sofort, spätestens innerhalb der Frist von 3 Wochen, zur Wahrung Ihrer Rechte, eine Kündigungsschutzklage erheben.

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht sich auf die Zeit nach Ihrem Job vorzubereiten. Andererseits dürfen Sie Ihrem alten Arbeitgeber aber auch nicht schaden. Deshalb findet hier eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen statt. In den meisten Fällen wird zu erwarten sein, dass der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung ausspricht, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird.

In vielen Arbeitsverträgen ist nicht ausdrücklich ein Konkurrenzverbot geregelt. Aber es ergibt sich ein Konkurrenzverbot aus dem Arbeitsvertrag selbst, denn es besteht die Nebenpflicht des Arbeitnehmers, nicht bei der Konkurrenz zu arbeiten.

Wenn im Arbeitsvertrag ein Nachvertragliches Wettbewerbsverbot geregelt sein sollte, ist dieses nicht immer gültig. So unterliegt es besonderen Anforderungen, die zu prüfen sind. Es muss z.B. schriftlich vereinbart sein, die Dauer ist auf 2 Jahre begrenzt und der Arbeitnehmer hat auch Anspruch auf eine Entschädigung.

Wir empfehlen daher dringend rechtlichen Rat hinzuzuziehen. Wir legen die erforderlichen Rechtsmittel ein und begleiten Sie in dem Verfahren.