
Rückforderung der Corona Soforthilfe Hamburg
Die Corona Sofort Hilfe wird jetzt von der
IFB Hamburg, Hamburgische Investitions- und Förderbank,
zunehmend zurückgefordert. Alle, die für die Monate März 2020 bis Mai 2020 die damals schnell gewährte Corona Soforthilfe erhalten haben, müssen nun Rechenschaft legen, Umsätze den Kosten für diese Zeit gegenüberstellen. Sollten die Umsätze höher sein, als die Kosten, wird die Corona Soforthilfe zurückgefordert.
Eine GmbH, OHG und gerade Einzelhandelsunternehmen, Gaststätten, Restaurants, die Inhaber geführt werden, erhalten entsprechende Aufforderungen, zunächst die Zahlen aus der Buchhaltung, vom Steuerberater zu übermitteln. Danach werden sie meist aufgefordert, die Corona Soforthilfe zurückzuzahlen.
Rechtsmittel
Dagegen ist zwar der Widerspruch möglich, jedoch bleibt dieser in den meisten Fällen ohne Erfolg, so dass dann ein
Widerspruchsbescheid
ergeht, der mit Zustellungsurkunde zugestellt wird.
Gegen diesen bleibt nunmehr nur noch die
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Diese ist jedoch fristgebunden, so dass nach Fristablauf nur noch in Ausnahmefällen die Klage zulässig ist.
In vielen Fällen müssen wir feststellen, dass die
Rückforderung nicht rechtmäßig
ist. Die Rückforderung der Corona Soforthilfe beruht oft auf unrichtigen Angaben des Betroffenen, Beispiel Restaurantbesitzers, Gaststättenbesitzers oder Einzelhändlers. Die Angaben zu den Umsätzen und Kosten für den Zeitraum März bis einschließlich Mai, Juni 2020 werden irrtümlich unvollständig oder unrichtig eingetragen. Oft werden Kontenklassen vergessen, die bei den Kosten unbedingt zu berücksichtigen sind. Oft wird auch auf einen unrichtigen Zeitraum abgestellt, so dass die gewährten Corona Sofort Hilfen zurückgefordert werden, obwohl ein Anspruch auf deren Verbleib besteht.
Gerade viele Einzelhändler sind mit der Zahlenflut und der Erklärungsnot überfordert, so dass sie unbedingt der Unterstützung bedürfen. Steuerberater sind oft überlastet und geben manchmal irrtümlich fehlerhafte Erklärungen ab.
Wir besitzen die Erfahrung und haben auch vor dem
Verwaltungsgericht bereits gewonnen,
so dass wir auch Sie gerne unterstützen würden, damit Sie nicht Ihre dringend benötigte Corona Sofort Hilfe zurückgewähren müssen.
Bitte versäumen Sie nicht, die
Frist zur Erhebung der Klage beträgt nur einen Monat
nach Zugang des Widerspruchsbescheides.
Corona Soforthilfen sollen auch als solche Bestand haben und nicht nur eine scheinbare Hilfe gewesen sein. Die Rückforderung der Corona Soforthilfen bedarf daher der anwaltlichen Prüfung.
Ihr Recht in guten Händen;
Anwaltskanzlei Mierau
Telefon 040 3096600