Corona Soforthilfe Hamburg, Rückforderung

Corona Soforthilfe und der Liquiditätsengpass

Keiner spricht über die Ungerechtigkeit der Rückforderung!

 

Die Corona Soforthilfen waren eine schnelle Maßnahme, mit der die Selbstständigen beruhigt werden sollten, weil sie durch die Corona Zwangsmaßnahmen gezwungen waren, ihre Gewerbebetriebe bzw. Läden sofort zu schließen.

Kein Geschäft – Kein Gehalt

Der Lockdown bedeutete, die Kosten laufen weiter, die Umsätze fallen aber aus. Der Lockdown war aber so gewählt, dass er erst nach dem halben März begann und nach dem halben Mai endete.

Dadurch hatten die Selbstständigen, die betroffen waren, Einnahmen im März und im Mai, die oft nur die Kosten kompensierten. Aber ein Gewinn, also das Gehalt des Selbstständigen, konnte nicht erwirtschaftet werden. Der Selbstständige war nur berechtigt, einen Betrag von € 1.180,00 zu entnehmen.

Wurde der Antrag nicht im März gestellt, weil er auch nur in den letzten Stunden des 31.03. gestellt werden konnte, begannen die 3 Monate erst im April, so dass dann auch der Juni als voll geöffneter Monat, die Ertragslage deutlich verbesserte und der März mit dem halben geschlossenen Monat fiel völlig heraus.

Nur in dem Fall, falls die Kosten die Einnahmen überstiegen, war die Coronahilfe berechtigt. Andernfalls muss sie fast immer zurückgezahlt werden.

Dieses Berechnung der Liquiditätsengpasses führt daher zu kuriosen Ergebnissen:

Denn derjenige, dessen Vermieter die Miete stundete, hatte in dem Zeitraum keine Kosten, erhielt folglich keine Hilfen, aber musste die Mieten später nachzahlen.

Derjenige, der die Miete in dem Zeitraum aber zahlte und keine Einnahmen erzielte, erhielt die Kosten der Miete wegen des Liquiditätsengpasses ersetzt.

Das heißt, die Berechtigung zur Hilfe war von einer bestimmten Taktik abhängig.

 

Alle Restaurants hätten folglich ihr Restaurant schließen und sich an den Strand von Mexico legen können, statt allen Kunden das Essen als Takeaway anzubieten, um wenigstens etwas Umsatz zu generieren. Sie haben damit aber nun nur die Kosten und damit ihren Anspruch auf Hilfe gedrückt, während die anderen die Kosten ersetzt erhalten.

Im Nachhinein fragt man sich natürlich, weshalb hat das keiner gewusst?

Die Wahrheit ist: Für den Antragsteller war die Situation nicht leicht erkennbar. Im Antrag waren keine entsprechenden Hinweise vorhanden und die dazugehörigen Bedingungen FAQs waren dermaßen kompliziert formuliert, dass sie kaum ein normaler Gewerbetreibender verstehen konnte.

Behördendeutsch ist oder soll nicht so leicht zu verstehen sein.

Nur die Vermieter, sie haben durch die Hilfen immer ihre Miete erhalten.

Nun werden 180 Millionen Euro Coronahilfe zurückgefordert.

Es war folglich nichts anderes als ein Mittel, um die Selbstständigen in trügerischer Sicherheit zu wiegen, um sie zu beruhigen, die die Opfer dieser enormen Zwangsmaßnahmen waren.

Keiner spricht darüber!

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Rückforderung der Corona Soforthilfe Hamburg

Die Corona Sofort Hilfe wird jetzt von der

IFB Hamburg, Hamburgische Investitions- und Förderbank,

zunehmend zurückgefordert. Alle, die für die Monate März 2020 bis Mai 2020 die damals schnell gewährte Corona Soforthilfe erhalten haben, müssen nun Rechenschaft legen, Umsätze den Kosten für diese Zeit gegenüberstellen. Sollten die Umsätze höher sein, als die Kosten, wird die Corona Soforthilfe zurückgefordert.

Eine GmbH, OHG und gerade Einzelhandelsunternehmen, Gaststätten, Restaurants, die Inhaber geführt werden, erhalten ent­sprechende Auf­forderungen, zunächst die Zahlen aus der Buchhaltung, vom Steuerberater zu übermitteln. Danach werden sie meist aufgefordert, die Corona Soforthilfe zurückzuzahlen.

Corona Hilfen Rückforderung

Aus ursprünglicher Hilfe, wird plötzlich das komplette Gegenteil und die Hilfe wird nicht nur zurückgefordert, sondern kostet zusätzlich .
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Beispiel: € 10.000 erhalten, darauf € 3.000 Einkommenssteuer/Gewerbesteuer gezahlt, Jetzt sollen die erhaltenen € 10.000 wieder zurückgezahlt werden, aber die gezahlte Steuer wird nicht erstattet
Ein Verlust von  € 3.000 .
🥲 🥲 🥲
Es wird viel zu wenig darüber gesprochen, dass die Coronahilfen versteuert werden mussten und die Rückforderung von Coronahilfen dazu führen kann, dass die gezahlte Steuer auf die erhaltene Coronahilfe deutlich höher sein kann, als die Steuererstattung bei Rückzahlung. Lag der Rückzahlungsverpflichtete nämlich  bei Empfang der Leistung im hohen Steuerbereich, musste er relativ hohe Steuern auf die Coronahilfe zahlen. Liegt er aber nun bei Rückzahlung im niedrigen Steuerbereich, führt die Rückzahlung nicht im gleichen Maße wie damals zu entsprechender Steuerrückerstattung.
Leider wird in der Presse nicht kommuniziert, dass sich die Coronahilfen für den Empfänger im Nachhinein als große finanzielle Belastung darstellen können, obgleich sie ganz anders 2020, nämlich als wirtschaftliche Hilfe um die Folgen der Corona Zwangsmaßnahmen abzufedern, offeriert wurde.
Dieser Aspekt ist gegenüber der IFB darzustellen.
🥲 🥲 🥲

Rechtsmittel

Dagegen ist zwar der Widerspruch mög­lich, jedoch bleibt dieser in den meisten Fällen ohne Erfolg, so dass dann ein

Widerspruchsbescheid

ergeht, der mit Zustellungsurkunde zugestellt wird.

Gegen diesen bleibt nun­mehr nur noch die

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Diese ist jedoch fristgebunden, so dass nach Fristablauf nur noch in Ausnahmefällen die Klage zulässig ist.

In vielen Fällen müssen wir feststellen, dass die

Rückforderung nicht rechtmäßig

ist. Die Rückforderung der Corona Soforthilfe beruht oft auf unrichtigen Angaben des Betroffenen, Beispiel Restaurantbesitzers, Gaststättenbesitzers oder Einzelhändlers. Die Angaben zu den Umsätzen und Kosten für den Zeitraum März bis einschließlich Mai, Juni 2020 werden irrtümlich unvollständig oder unrichtig eingetragen. Oft werden Kon­tenklassen vergessen, die bei den Kosten unbedingt zu berücksichtigen sind. Oft wird auch auf einen unrichtigen Zeitraum abgestellt, so dass die gewährten Corona Sofort Hilfen zurückgefordert werden, obwohl ein Anspruch auf deren Verbleib besteht.

Gerade viele Einzelhändler sind mit der Zahlenflut und der Erklärungsnot überfor­dert, so dass sie unbedingt der Unterstützung bedürfen. Steuerberater sind oft überlastet und geben manchmal irrtümlich fehlerhafte Erklärungen ab.

Wir besitzen die Er­fahrung und haben auch vor dem

Verwaltungsgericht bereits gewonnen,

so dass wir auch Sie gerne unterstützen würden, damit Sie nicht Ihre dringend benötigte Corona Sofort Hilfe zurückgewähren müssen.

Bitte versäumen Sie nicht, die

Frist zur Erhe­bung der Klage beträgt nur einen Monat

nach Zugang des Widerspruchsbescheides.

Corona Soforthilfen sollen auch als solche Bestand haben und nicht nur eine scheinbare Hilfe gewe­sen sein. Die Rückforderung der Corona Soforthilfen bedarf daher der anwaltlichen Prüfung.

Ihr Recht in guten Händen;

Anwaltskanzlei Mierau

Telefon 040 3096600