Corona Soforthilfe und der Liquiditätsengpass
Keiner spricht über die Ungerechtigkeit der Rückforderung!
Die Corona Soforthilfen waren eine schnelle Maßnahme, mit der die Selbstständigen beruhigt werden sollten, weil sie durch die Corona Zwangsmaßnahmen gezwungen waren, ihre Gewerbebetriebe bzw. Läden sofort zu schließen.
Kein Geschäft – Kein Gehalt
Der Lockdown bedeutete, die Kosten laufen weiter, die Umsätze fallen aber aus. Der Lockdown war aber so gewählt, dass er erst nach dem halben März begann und nach dem halben Mai endete.
Dadurch hatten die Selbstständigen, die betroffen waren, Einnahmen im März und im Mai, die oft nur die Kosten kompensierten. Aber ein Gewinn, also das Gehalt des Selbstständigen, konnte nicht erwirtschaftet werden. Der Selbstständige war nur berechtigt, einen Betrag von € 1.180,00 zu entnehmen.
Wurde der Antrag nicht im März gestellt, weil er auch nur in den letzten Stunden des 31.03. gestellt werden konnte, begannen die 3 Monate erst im April, so dass dann auch der Juni als voll geöffneter Monat, die Ertragslage deutlich verbesserte und der März mit dem halben geschlossenen Monat fiel völlig heraus.
Nur in dem Fall, falls die Kosten die Einnahmen überstiegen, war die Coronahilfe berechtigt. Andernfalls muss sie fast immer zurückgezahlt werden.
Dieses Berechnung der Liquiditätsengpasses führt daher zu kuriosen Ergebnissen:
Denn derjenige, dessen Vermieter die Miete stundete, hatte in dem Zeitraum keine Kosten, erhielt folglich keine Hilfen, aber musste die Mieten später nachzahlen.
Derjenige, der die Miete in dem Zeitraum aber zahlte und keine Einnahmen erzielte, erhielt die Kosten der Miete wegen des Liquiditätsengpasses ersetzt.
Das heißt, die Berechtigung zur Hilfe war von einer bestimmten Taktik abhängig.
Alle Restaurants hätten folglich ihr Restaurant schließen und sich an den Strand von Mexico legen können, statt allen Kunden das Essen als Takeaway anzubieten, um wenigstens etwas Umsatz zu generieren. Sie haben damit aber nun nur die Kosten und damit ihren Anspruch auf Hilfe gedrückt, während die anderen die Kosten ersetzt erhalten.
Im Nachhinein fragt man sich natürlich, weshalb hat das keiner gewusst?
Die Wahrheit ist: Für den Antragsteller war die Situation nicht leicht erkennbar. Im Antrag waren keine entsprechenden Hinweise vorhanden und die dazugehörigen Bedingungen FAQs waren dermaßen kompliziert formuliert, dass sie kaum ein normaler Gewerbetreibender verstehen konnte.
Behördendeutsch ist oder soll nicht so leicht zu verstehen sein.
Nur die Vermieter, sie haben durch die Hilfen immer ihre Miete erhalten.
Nun werden 180 Millionen Euro Coronahilfe zurückgefordert.
Es war folglich nichts anderes als ein Mittel, um die Selbstständigen in trügerischer Sicherheit zu wiegen, um sie zu beruhigen, die die Opfer dieser enormen Zwangsmaßnahmen waren.
Keiner spricht darüber!
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Rückforderung der Corona Soforthilfe Hamburg
Die Corona Sofort Hilfe wird jetzt von der
IFB Hamburg, Hamburgische Investitions- und Förderbank,
zunehmend zurückgefordert. Alle, die für die Monate März 2020 bis Mai 2020 die damals schnell gewährte Corona Soforthilfe erhalten haben, müssen nun Rechenschaft legen, Umsätze den Kosten für diese Zeit gegenüberstellen. Sollten die Umsätze höher sein, als die Kosten, wird die Corona Soforthilfe zurückgefordert.
Eine GmbH, OHG und gerade Einzelhandelsunternehmen, Gaststätten, Restaurants, die Inhaber geführt werden, erhalten entsprechende Aufforderungen, zunächst die Zahlen aus der Buchhaltung, vom Steuerberater zu übermitteln. Danach werden sie meist aufgefordert, die Corona Soforthilfe zurückzuzahlen.
Corona Hilfen Rückforderung
Aus ursprünglicher Hilfe, wird plötzlich das komplette Gegenteil und die Hilfe wird nicht nur zurückgefordert, sondern kostet zusätzlich .
Beispiel: € 10.000 erhalten, darauf € 3.000 Einkommenssteuer/Gewerbesteuer gezahlt, Jetzt sollen die erhaltenen € 10.000 wieder zurückgezahlt werden, aber die gezahlte Steuer wird nicht erstattet
Ein Verlust von € 3.000 .
Rechtsmittel
Dagegen ist zwar der Widerspruch möglich, jedoch bleibt dieser in den meisten Fällen ohne Erfolg, so dass dann ein
Widerspruchsbescheid
ergeht, der mit Zustellungsurkunde zugestellt wird.
Gegen diesen bleibt nunmehr nur noch die
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Diese ist jedoch fristgebunden, so dass nach Fristablauf nur noch in Ausnahmefällen die Klage zulässig ist.
In vielen Fällen müssen wir feststellen, dass die
Rückforderung nicht rechtmäßig
ist. Die Rückforderung der Corona Soforthilfe beruht oft auf unrichtigen Angaben des Betroffenen, Beispiel Restaurantbesitzers, Gaststättenbesitzers oder Einzelhändlers. Die Angaben zu den Umsätzen und Kosten für den Zeitraum März bis einschließlich Mai, Juni 2020 werden irrtümlich unvollständig oder unrichtig eingetragen. Oft werden Kontenklassen vergessen, die bei den Kosten unbedingt zu berücksichtigen sind. Oft wird auch auf einen unrichtigen Zeitraum abgestellt, so dass die gewährten Corona Sofort Hilfen zurückgefordert werden, obwohl ein Anspruch auf deren Verbleib besteht.
Gerade viele Einzelhändler sind mit der Zahlenflut und der Erklärungsnot überfordert, so dass sie unbedingt der Unterstützung bedürfen. Steuerberater sind oft überlastet und geben manchmal irrtümlich fehlerhafte Erklärungen ab.
Wir besitzen die Erfahrung und haben auch vor dem
Verwaltungsgericht bereits gewonnen,
so dass wir auch Sie gerne unterstützen würden, damit Sie nicht Ihre dringend benötigte Corona Sofort Hilfe zurückgewähren müssen.
Bitte versäumen Sie nicht, die
Frist zur Erhebung der Klage beträgt nur einen Monat
nach Zugang des Widerspruchsbescheides.
Corona Soforthilfen sollen auch als solche Bestand haben und nicht nur eine scheinbare Hilfe gewesen sein. Die Rückforderung der Corona Soforthilfen bedarf daher der anwaltlichen Prüfung.
Ihr Recht in guten Händen;
Anwaltskanzlei Mierau
Telefon 040 3096600