Unfall, Alkohol, Führerschein, E-Scooter, Elektroroller,

Unfall oder Alkohol

(Elektroroller, E-Scooter, Zweiradfahrer, Roller)

Wir beraten und vertreten Ihre Rechte beim Unfall mit dem E-Scooter, Elektroroller, Zweirad, Roller.

Wir setzen Ihren Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch sowie Verdienstausfall durch und verteidigen Sie bei einer Ordnungswidrigkeit oder einem Strafverfahren.

Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Strafverfahren, Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein beschlagnahmt bei Alkohol 

Beim Münchner Oktoberfest gab es bei Alkoholfahrten einen neuen Rekord: 774 Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss wurden gestoppt – 414 von ihnen allein auf E-Tretrollern. Bei 469 Verkehrsteilnehmern wurde der Führerschein beschlagnahmt, davon waren 254 mit dem Roller unterwegs.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, legen Einspruch ein, sprechen mit der Behörde und verteidigen Sie vor Gericht. Wir formulieren erfahren und präzise, denn Sie sollen Ihr Recht bekommen und nicht unberechtigt ein Bußgeld zahlen oder sogar ein Fahrverbot erhalten.

               Wir kämpfen gegen ein Bußgeld und gegen ein Fahrverbot. 

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Unfall mit dem E-Scooter, Elektroroller

 

Elektroroller oder auch E-Scooter erobern auch Hamburgs Innenstadt. Die Vorteile liegen zwar auf der Hand, aber es kommt leider oft zu Unfällen.

Der Elektroroller ist mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h ein Teilnehmer des Straßenverkehrs für den die Straßenverkehrsordnung gilt.

Im Straßenverkehr dürfen E-Scooter überhaupt nur genutzt werden, wenn sie eine entsprechende Zulassung haben und eine gesonderte Haftpflichtversicherung besteht. Die normale, private Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend. Ein Führerschein ist nicht erforderlich, das Mindestalter beträgt aber 14 Jahre.

Beim Fahren sind natürlich die allgemeinen Verkehrsregeln einzuhalten. Außerdem gilt: Vorhandene Radwege müssen genutzt werden. Ist ein Radweg nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Die Benutzung des Fußweges ist nicht erlaubt. Es muss einzeln hinter einander gefahren werden und die Mitnahme von „Passagieren“ ist nicht erlaubt. Will man abbiegen, muss man rechtzeitig Handzeichen geben. Auch das Anhängen an andere Fahrzeuge oder Freihändig fahren ist nicht erlaubt.

Bei Alkohol am Lenker gelten grundsätzlich dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Wird man bei Verstößen gegen die Regeln erwischt, kann dies ein Bußgeld, den Verlust der Fahrerlaubnis (Führerschein) oder sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Bei einem Unfall raten wir unbedingt, sich zunächst von einem Anwalt beraten zu lassen. Denn leider kommt es trotz aller Vorsicht immer häufiger zu Unfällen mit dem E-Scooter. Dann stellt sich die Frage, wer für einen entstandenen Schaden – sei es „nur“ ein Blechschaden oder sogar schlimme Verletzungen eines der Beteiligten – aufzukommen hat. Hier ist es wichtig, dass von vornherein ein Anwalt die Sache begleitet, damit Ihre Rechte gesichert werden.