Diskriminierung am Arbeitsplatz, Schwangerschaft, Schadenersatz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 

Wegen Schwangerschaft nicht eingestellt – Diskriminierung am Arbeitsplatz

Eine Bewerberin stellt sich bei einem Arbeitgeber vor und macht durch ihr Auftreten und ihren Lebenslauf CV einen sehr guten Eindruck.

Beide sind sich einig, dass sie zukünftig zusammen arbeiten wollen. Der Arbeitgeber händigt ihr den noch nicht von ihm unterschriebenen Arbeitsvertrag aus und bittet sie, noch einmal vor ihrer Entscheidung darüber zu schlafen. Sollte sie sich entscheiden, möchte sie bitte den Vertrag in zweifacher Ausfertigung ihm unterschrieben zurückbringen.

Bereits am nächsten Tag steht sie im Geschäft und bringt den Vertrag unterschrieben zurück. Gleichzeitig erklärt sie ihm aber, dass sie wohl schwanger sei, worauf er ihr sagt, dann könne er den Vertrag nicht unterschreiben, weil er jemanden braucht, der die nächste Zeit auch da ist und ihn unterstützen kann. Sie zeigt Verständnis und verabschiedet sich.

Klage vor dem Arbeitsgericht auf Schadensersatz

Wenige Tage später erhält der Arbeitgeber eine Klage, die die Bewerberin beim Arbeitsgericht wegen Diskriminierung eingereicht hat. Sie beruft sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordert 50.000 Euro Schadenersatz.

Erfolgreiche Klage

Das Gericht sah die Klage als begründet an und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung.